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Steuer

Homeoffice von der Steuer absetzen 2026: Das bringt die Pauschale wirklich

Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, kann sich einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen – ganz ohne eigenes Arbeitszimmer. Was die Homeoffice-Pauschale 2026 bringt, wann sich das klassische Arbeitszimmer stattdessen lohnt, und was viele dabei übersehen.

Hinweis vorab: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexeren Fällen (z. B. Selbstständigkeit, gemischte Nutzung, hohe Werbungskosten) lohnt sich der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Die Homeoffice-Pauschale 2026 auf einen Blick

  • 6 Euro pro Homeoffice-Tag
  • maximal 210 Tage im Jahr angerechnet
  • macht in Summe höchstens 1.260 Euro pro Jahr
  • gilt unverändert seit 2023 (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) – auch 2026 keine Änderung

Der große Vorteil gegenüber der alten Regelung: Du brauchst kein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer. Ob Küchentisch, Wohnzimmerecke oder ein dediziertes Zimmer – entscheidend ist nur, dass du an dem jeweiligen Tag überwiegend von zu Hause gearbeitet hast.

Ein Homeoffice-Tag zählt, wenn:

  • du an diesem Tag den größten Teil deiner Arbeitszeit zu Hause verbracht hast
  • du keinen anderen Arbeitsort (z. B. Büro) an diesem Tag aufgesucht hast

Lohnt sich die Pauschale überhaupt?

Hier kommt der Punkt, den viele übersehen: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Die wirken sich aber nur dann steuermindernd aus, wenn sie in Summe über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen – den bekommt nämlich ohnehin jeder automatisch angerechnet, ganz ohne Nachweis.

Bei den maximal möglichen 210 Homeoffice-Tagen kommst du auf 1.260 Euro – das liegt knapp über dem Pauschbetrag. Arbeitest du weniger Tage im Homeoffice, kann es sein, dass die Pauschale allein den Pauschbetrag gar nicht übersteigt. Dann lohnt sie sich nur, wenn weitere Werbungskosten dazukommen – zum Beispiel:

  • Arbeitsmittel (dazu gleich mehr)
  • Fahrtkosten an Bürotagen
  • Fortbildungskosten
  • Gewerkschaftsbeiträge

Praktischer Tipp: Rechne grob zusammen, was an Werbungskosten im Jahr zusammenkommt, bevor du dir zu viel Mühe mit der Belegsammlung machst. Liegst du ohnehin weit über 1.230 Euro, ist die Pauschale ein einfacher, garantierter Zusatzbetrag.

Das häusliche Arbeitszimmer: die Alternative für wenige

Seit der Reform 2023 ist das klassische „Arbeitszimmer von der Steuer absetzen“ nur noch für eine kleinere Gruppe interessant. Es gilt eine klare Voraussetzung:

Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bilden.

Das heißt: Wer einen festen Schreibtisch beim Arbeitgeber hat und nur gelegentlich von zu Hause arbeitet, erfüllt diese Voraussetzung nicht – für diese Fälle gibt es ja die Homeoffice-Pauschale. Die Arbeitszimmer-Regelung betrifft vor allem:

  • Selbstständige und Freiberufler ohne externes Büro
  • Arbeitnehmer, die laut Arbeitsvertrag überwiegend im Homeoffice arbeiten und keinen anderen Arbeitsplatz gestellt bekommen

Erfüllst du die Voraussetzung, hast du die Wahl zwischen zwei Varianten:

VarianteBetrag
Jahrespauschale1.260 € (ohne Nachweis der Einzelkosten)
Tatsächliche Kostenanteilig nach Wohnfläche berechnet, unbegrenzt absetzbar

Die tatsächlichen Kosten lohnen sich vor allem bei größeren Wohnungen mit hohem Arbeitszimmer-Anteil oder hohen Nebenkosten – dafür brauchst du aber lückenlose Nachweise (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, anteilige Berechnung nach Quadratmetern).

Wichtig: Pauschale und Arbeitszimmer-Abzug lassen sich nicht für denselben Tag kombinieren. Für die Tage, an denen die Mittelpunkt-Voraussetzung nicht erfüllt ist (z. B. weil du doch mal ins Büro fährst), gilt wieder nur die normale Homeoffice-Pauschale.

Was viele nicht wissen: Arbeitsmittel kommen obendrauf

Unabhängig davon, welche der beiden Varianten oben du nutzt, kannst du Arbeitsmittel zusätzlich als Werbungskosten geltend machen – sie sind nicht in der Pauschale enthalten. Dazu zählen typischerweise:

  • Bürostuhl, Schreibtisch
  • Monitor, Tastatur, Maus
  • Kopfhörer/Headset für berufliche Calls
  • anteilige Internet- und Telefonkosten

Gegenstände bis 952 Euro (netto) lassen sich im Jahr der Anschaffung sofort vollständig absetzen (Stichwort: geringwertige Wirtschaftsgüter). Teurere Anschaffungen wie ein hochwertiger Schreibtisch müssen ggf. über mehrere Jahre abgeschrieben werden – auch hier lohnt sich im Zweifel eine Rückfrage beim Steuerberater.

Nutzt du Arbeitsmittel auch privat (z. B. der Bürostuhl wird auch mal am Wochenende genutzt), lässt sich meist trotzdem der überwiegend berufliche Anteil absetzen – das Finanzamt erkennt bei typischen Homeoffice-Möbeln in der Praxis meist eine übliche berufliche Nutzung an, ohne dass jede Nutzungsminute dokumentiert werden muss.

Dokumentation: Was du festhalten solltest

Auch wenn die Pauschale unkompliziert klingt – das Finanzamt kann jederzeit einen Nachweis der Homeoffice-Tage verlangen. Sinnvoll ist:

  • eine einfache Liste oder ein Kalender mit den Tagen, an denen du von zu Hause gearbeitet hast
  • bei Arbeitsmitteln: Rechnungen/Belege aufbewahren

Ein aufwendiges Fahrtenbuch-ähnliches System ist nicht nötig – eine einfache, nachvollziehbare Übersicht reicht in der Regel aus.

Kurz zusammengefasst

  • Fast jeder mit Homeoffice-Tagen kann die 6-Euro-Pauschale nutzen, unabhängig vom eigenen Wohnraum
  • Das Arbeitszimmer lohnt sich nur, wenn es wirklich Mittelpunkt der Arbeit ist – dann ggf. mit unbegrenzten tatsächlichen Kosten
  • Arbeitsmittel wie Bürostuhl oder Monitor kommen in jedem Fall zusätzlich obendrauf
  • Ob sich der Aufwand lohnt, hängt davon ab, ob deine gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen

Wer ohnehin neue Arbeitsmittel fürs Homeoffice plant, kann diese also nicht nur als Investition in die eigene Ergonomie sehen, sondern auch steuerlich mitdenken. Einen Überblick über aktuell verglichene Bürostühle, Schreibtische und weiteres Zubehör findest du in unseren Kategorien.